Die Baustellenverordnung gilt für alle Bauvorhaben und muss vom Bauherren umgesetzt werden!
SiGe-Koordinator
Von uns erhalten Bauherren, Planende und Ausführende die richtige Beratung zur Umsetzung aller darin geforderten Belange. Eine detaillierte Beschreibung unserer Leistungen zur BaustellV finden Sie gegliedert in den nachfolgenden Menüpunkten. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, um Ihr Risiko zu minimieren! Störungen im Bauablauf, Unfälle und teure Ausfallzeiten werden verringert, Kosten reduziert und die Qualität der Ausführung wird gesteigert.
Wir übernehmen für den Bauherren die Pflichten aus der BaustellV:
- Berücksichtigen die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (RAB 33)
- Erstellen die Vorankündigung
- Koordinieren in der Planungs- und Ausführungsphase
- Arbeiten den SiGe-Plan aus (RAB 31)
- Stellen die SiGe-Unterlage zusammen (RAB 32)
Planungsphase Ausführungsphase SiGe-Plan Unterlage Angebotsanfrage